Start Service Kfz-Wesen Zulassung Mitnahme bei Umzug

Mitnahme des Kennzeichens bei Umzug

Seit dem 1. Januar 2015 können Sie als Halter bei Wohnsitz- oder Sitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr Fahrzeugkennzeichen mitnehmen.

Sie können entscheiden, ob Sie das Unterscheidungszeichen des neuen Verwaltungsbezirks haben oder Ihr bisheriges behalten wollen.

Führen Sie als Fahrzeughalter das bisherige Kennzeichen weiter, sind Sie verpflichtet, Ihren Wohnsitz- oder Sitzwechsel bei der neuen zuständigen Zulassungsbehörde zu melden. Dabei ist die Vorlage von Kennzeichenschildern und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht erforderlich. Lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss in diesem Fall berichtigt werden. Zusätzlich wird eine neue evB-Nummer der Versicherung benötigt.

Die Möglichkeit besteht nur für die zugelassenen Fahrzeuge. Ist ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (abgemeldet), teilt die zum Zeitpunkt der Zulassung für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Zulassungsbehörde das Unterscheidungszeichen ihres Verwaltungsbezirks zu.

Erforderliche Unterlagen siehe unter:

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!