Führerschein-Pflichtumtausch: Rechtzeitig Termine vereinbaren!

Abbildung eines Karten-Führerscheins
Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen (Abb. Bundesdruckerei)

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine müssen nach einem Stufenplan erneuert werden. Sie sind dann 15 Jahre gültig. 

Die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises empfiehlt, nicht zu lange zu warten und rechtzeitig einen persönlichen Termin für den Führerschein-Umtausch bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle zu vereinbaren. Bei den Fahrerlaubnisstellen des Kreises in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch ist dies unkompliziert online möglich unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch. Dort gibt es auch weitere Informationen zu den Kosten und den benötigten Unterlagen.

Wer ist wann dran?

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Frist für die von 2002 bis 2004 ausgestellten Führerscheine läuft demnach am 19. Januar 2027 ab.

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss *
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011  19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen. Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, riskiert bei Kontrollen ein Verwarngeld.