Rehabilitation und Teilhabe
Ansprechstellen für Menschen mit Behinderungen
Als Rehabilitationsträger (Träger der Eingliederungshilfe sowie Träger der Jugendhilfe) und sozial orientierter Dienstleister hat das Landratsamt nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes Ansprechstellen entsprechend § 12 Sozialgesetzbuch IX eingerichtet.
Die Ansprechstellen beraten bei Fragestellungen von und für Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, in allen Fragen rund um die medizinische Rehabilitation und Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern.
Ziel ist es, ein Informationsangebot für Leistungsberechtigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere Rehabilitationsträger zu schaffen. Dabei soll durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern eine einheitliche und möglichst umfassende Auskunftserteilung durch einen Rehabilitationsträger sichergestellt werden.
Das Informationsangebot umfasst:
- Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe
- Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget
- Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe
- Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigenTeilhabeberatung nach § 32 SGB IX (EUTB)
Die Beratung ist ausdrücklich auch schon vor einer Antragstellung zu Teilhabeleistungen möglich. Dabei soll möglichst frühzeitig ein Rehabilitationsbedarf erkannt werden.
Welche Ansprechstelle kommt in Frage?
Weitere Informationen:
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Träger von Rehabilitationsleistungen
Verfahrenslotse: Angebot für junge Menschen mit (drohender) Behinderung