Generalistische Pflegeausbildung

Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Veränderungen in den Versorgungsstrukturen wandeln sich auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal. In den Krankenhäusern steigt der Anteil älterer, demenziell veränderter Patienten, in den Pflegeheimen nimmt der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner zu. Der ambulante Pflegebereich wird immer wichtiger und ist in besonderer Weise auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen. Die generalistische Pflegeausbildung soll daher auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.
Mit dem bereits im Juli 2017 verkündeten Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG) wurde die Ausbildungslandschaft in Deutschland neu gestaltet, das Berufsbild der Pflegefachfrau/ des Pflegefachmanns eingeführt und die Einsatzfelder während der Ausbildung breit aufgestellt.
Ausbildungsinhalte
Die generalistische Pflegeausbildung umfasst 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung, die sich aus den folgenden Praxiseinsätzen zusammensetzen:
Erstes und zweites Ausbildungsjahr
Drittes Ausbildungsjahr
Die generalistische Pflegeausbildung befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Ob Krankenhaus, Kinderkrankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst, alle Versorgungsbereiche stehen Auszubildenden nach der Ausbildung zur Verfügung. Der generalistische Berufsabschluss ist in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.
Pflegeschulen
Im Rhein-Neckar-Kreis wird die generalistische Pflegeausbildung an folgenden Pflegeschulen angeboten:
Albert-Schweitzer-Schule Sinsheim
Alte Daisbacher Straße 7 a
74889 Sinsheim
Tel.: 06221 1582300
sekretariat@ass-sinsheim.de
Helen-Keller-Schule Weinheim
Heinestraße 12
69469 Weinheim
Tel.: 06221 1584300
sekretariat@hksw.de
Louise-Otto-Peters-Schule
Schubertstraße 11
68766 Hockenheim
Tel.: 06221 1581600
hockenheim@lop-schule.de
Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar
Heidelberger Straße 1 a
69168 Wiesloch
Tel.: 06222 552800
info@bildungszentrum-gesundheit.de
Caritas Fachschule für Pflegeberufe
Scheffelstraße 79
68723 Schwetzingen
Tel.: 06202 970430
info@caritas-fachschule-schwetzingen.de
Bei den Pflegeschulen erhalten Sie eine Übersicht der Ausbildungsbetriebe (Träger der praktischen Ausbildung), die Ausbildungsplätze anbieten.
Zugangsvoraussetzungen
Finanzierung
Auszubildende haben einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Unter anderem zur Refinanzierung der Ausbildungsvergütung erhalten Träger der praktischen Ausbildung in Baden-Württemberg Ausgleichszahlungen, die folgende Leistungen beinhalten:
Mehrkosten der Ausbildungsvergütung
Im ersten Ausbildungsjahr wird die Ausbildungsvergütung in voller Höhe refinanziert. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird ein sogenannter Wertschöpfungsanteil in Abzug gebracht, da Auszubildende in dieser Phase der Ausbildung auch anrechenbare Arbeitsleistungen erbringen. Dabei orientiert sich der Wertschöpfungsanteil an der Stelle einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft. Je nach Einrichtungsart, greifen folgende Anrechnungsschlüssel:
- Stationäre Pflegeeinrichtung 1:9,5
- Ambulante Pflegeeinrichtung 1:14
Bei den nachfolgenden Beispielrechnungen wird ein Brutto-Fachkräfteentgelt in Höhe von 2.500 Euro und eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 900 Euro angenommen:

Kosten der praktischen Ausbildung
Kosten der Praxisanleitung inklusive Organisationskosten nach § 8 PflBG, Sachaufwandskosten, sonstiger Personalaufwand inklusive zentrale Dienste, Betriebskosten Gebäude.

Praxisanleitung
An jedem Lernort der praktischen Ausbildung entfallen mindestens 10 Prozent der Ausbildungszeit auf eine geplante und strukturierte Praxisanleitung. Das gilt sowohl für die eigenen Auszubildenden als auch für Auszubildende externer Einrichtungen.
Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter verfügen über
- eine Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz,
- eine Berufserfahrung als Pflegefachkraft von mindestens einem Jahr, erworben innerhalb der letzten fünf Jahren in dem Einsatzbereich, in dem die Praxisanleitung durchgeführt wird,
- eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden (Bestandsschutz für vor Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes erworbene Qualifikationen) und
- berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich.
Bei den weiteren Einsätzen der praktischen Ausbildung (pädiatrische und psychiatrische Versorgung) erfolgt die Praxisanleitung durch qualifizierte Fachkräfte.
Die Kosten der praktischen Ausbildung werden aus dem Ausgleichsfonds finanziert. In Baden-Württemberg erfolgt diese Finanzierung bis auf Weiteres in Form von Pauschalen. Die Pauschale beinhaltet auch die Kosten der Praxisanleitung für die gesamte Dauer der Ausbildung, das heißt auch für die Zeiträume der Außeneinsätze.
Gesetzliche Grundlagen
Pflegeberufegesetz
Pflegeberufe: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Pflegeberufe: Ausbildungsfinanzierungsverordnung
Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes
Verordnung über die Schiedsstelle
Verordnung zur Zwischenprüfung und die Geeignetheit von Einrichtungen
Landeslehrplan Berufsfachschule für Pflege
Geeignete Einrichtungen Pädiatrie
Geeignete Einrichtungen Psychiatrie
Empfehlungswerte Kosten der praktischen Ausbildung
Infomaterial
Arbeitshilfen und Vorlagen
Arbeitshilfe für die praktische Pflegeausbildung BAFzA
Kooperationsverträge der beruflichen Pflegeausbildung
Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis BIBB
Vorlage Abrechnung Ausgleichszahlungen (PDF,435 KB)
Vorlage Ausbildungsvertrag
Vorlage Kooperationsvertrag mit einer Praxisstelle (PDF,625 KB)
Nachweis Impfschutz
Checkliste Außeneinsätze
Nachweis Zeitzuschläge
Einsatznachweis


