Hier finden Sie alle Infos rund um die Kfz-Zulassung im Rhein-Neckar-Kreis.
Bitte beachten Sie, dass für den Besuch unserer drei Zulassungsbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.
Kfz an-, um- oder abmelden
Welche Dokumente für die einzelnen Zulassungsvorgänge benötigt werden und welche Gebühren dafür anfallen, finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Kfz-Kennzeichen (Saison-, Oldtimer-Kennzeichen etc. )
Der Zulassungsbezirk Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis trägt das Kfz-Kennzeichen HD. Sie können übrigens bei einem Umzug innerhalb von Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen. Die Übernahme des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich, sofern das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt wurde.
Hier finden Sie Informationen rund um das Kfz-Kennzeichen:
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) für die Kraftfahrzeugsteuer vorlegen.
Für jedes Fahrzeug wird ein gesondertes Mandat benötigt, das mit der Ab- oder Ummeldung des Kraftfahrzeugs automatisch erlischt.
Das Zollamt wird die Kraftfahrzeugsteuer bei Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen.
Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und damit auch Ansprechpartner, wenn es um Ihren konkreten Steuerfall geht.
Leasingbriefauskunft (Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II)
Sie können eine Leasingbriefauskunft anfordern. Mit dieser kostenlosen Anfrage können Sie prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Voraussetzungen:
Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.
Erforderliche Daten für die Auskunft:
Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Bitte beachten Sie jedoch, dass noch nicht alle Vorgänge abgebildet werden können. Hierunter fallen: Technische Änderungen, Änderung der Halterdaten – Namensänderung, Zulassungen von Importfahrzeugen, Fahrzeuge mit Gutachten oder Ausnahmegenehmigungen, Zuteilung von Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen, Zuteilung von Oldtimerkennzeichen und rote Händlerkennzeichen, Umkennzeichnungen, Verlust bzw. Ersatzausstellungen von Zulassungsdokumenten oder Kennzeichenschildern.
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.