Wiederzulassung auf den gleichen Halter
Die Wiederzulassung ist auch online über i-Kfz möglich:
Wenn das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) innerhalb von 7 Jahren wieder auf Ihren Namen zugelassen werden soll, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (nur bei Änderung des Kennzeichens oder des Nachnamens)
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- Evtl. Vollmacht
Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten - bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Gebühr:
- 23,00 € bis 26,80 € *
- 10,90 € bis 14,70 € über i-Kfz
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
- Zusätzlich: evtl. Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen können weitere Gebühren anfallen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.