Verlust oder Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde Ersatz beantragen.

Wichtig: Je nach Einzelfall können außer den unten aufgeführten noch weitere Nachweise und Erklärungen erforderlich sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen 
  • Die Verlusterklärung ist von der Person abzugeben, die den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat.
    Sofern dies nicht der eingetragene Fahrzeughalter ist, wird eine Vollmacht und der Ausweis (oder eine Kopie) des Halters benötigt.
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

11,40 €  bis  24,50 €

Verlusterklärung für die Zulassungsbescheinigung Teil l / den Fahrzeugschein (61 KB)

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!