Start Service Kfz-Wesen Zulassung Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Das Ausfuhrkennzeichen wird zur Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland benötigt. Es ist maximal 1 Jahr gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums sind Fahrten im In- und Ausland möglich.

Wichtig: Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
  • Evtl. Vollmacht
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Evtl. Empfangsbevollmächtigter:
    • Besteht im Inland kein Wohnsitz, so wird für die Zulassung ein Empfangsbevollmächtigter mit Wohnsitz im Inland benötigt. Der Empfangsbevollmächtigte muss persönlich mit dem Antragssteller vor Ort sein und sich ausweisen können.
    • Es wird kein Empfangsbevollmächtigter mehr benötigt bei Halter mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und in einem Staat, in dem das Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland in Kraft ist. Die ausländische Adresse muss glaubhaft nachgewiesen werden.

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr

34,00 €  bis  35,00 €  *
Zusätzlich: Kennzeichenschilder

* in Einzelfällen sind weitere Gebühren möglich - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!