Start Service Kfz-Wesen Zulassung Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen

Wenn Sie ihr Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen wollen, haben Sie mit einem Saisonkennzeichen die Möglichkeit, einen bestimmten Zeitraum (z.B. April bis Oktober) festzulegen. Ihr Fahrzeug ist dann automatisch jedes Jahr im gewünschten Saisonzeitraum zugelassen.

Wichtig! Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sondern nur auf einem privaten Grundstück wie z.B. in einer Garage abstellen.

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens müssen Sie sich in diesem Fall direkt mit der Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Versicherungsbestätigung für den angegebenen Betriebszeitraum
  • Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, richtet sich danach, ob es sich um eine  Neuzulassung,  eine Umschreibung oder eine Wiederzulassung  handelt
  • Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen werden zusätzlich die Kennzeichenschilder benötigt.

Gebühr

27,50 € bis  30,60 € *Wunschkennzeichen: 10,20 €Vorabreservierung: 2,60 €Zusätzlich: Kennzeichenschilder 

* in Einzelfällen sind weitere Gebühren möglich - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-5520
Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-6033
Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-4134

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!