Saisonkennzeichen
Wenn Sie ihr Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen wollen, haben Sie mit einem Saisonkennzeichen die Möglichkeit, einen bestimmten Zeitraum (z.B. April bis Oktober) festzulegen. Ihr Fahrzeug ist dann automatisch jedes Jahr im gewünschten Saisonzeitraum zugelassen.
Wichtig! Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sondern nur auf einem privaten Grundstück wie z.B. in einer Garage abstellen.
Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens müssen Sie sich in diesem Fall direkt mit der Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.
Erforderliche Unterlagen
- Versicherungsbestätigung für den angegebenen Betriebszeitraum
- Welche Unterlagen außerdem benötigt werden, richtet sich danach, ob es sich um eine Neuzulassung, eine Umschreibung oder eine Wiederzulassung handelt
- Bei bereits zugelassenen Fahrzeugen werden zusätzlich die Kennzeichenschilder benötigt.
Gebühr
27,50 € bis 30,60 € *Wunschkennzeichen: 10,20 €Vorabreservierung: 2,60 €Zusätzlich: Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen sind weitere Gebühren möglich - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.