Teilhabe und Rehabilitation

Das Wort Teilhabe bedeutet:

  • Jeder ist überall dabei.
  • Jeder macht überall mit.

Das Wort Rehabilitation bedeutet:
Hilfe, um wieder überall dabei zu sein.
Das bedeutet:
Ein Mensch ist krank.
Oder der Mensch war krank.
Oder er hat eine Behinderung.
Darum bekommt er Hilfe.
So ist es leichter,
wieder überall dabei zu sein.

Auf dieser Internetseite finden Sie wichtige Ämter.
Die Ämter gehören zum Landrats·amt
vom Rhein-Neckar-Kreis.
Die Ämter beantworten Ihre Fragen
zu den Themen:
Teilhabe und Rehabilitation.

Das Landrats·amt hilft Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen.
Damit sie überall dabei sind.
Das nennt man:
Eingliederungs·hilfe.
In einem Gesetz steht:
Das Landrats·amt muss zu diesem Thema
Fragen beantworten.

Das Landrats·amt hilft:

  • Menschen, die eine Behinderung haben
  • Menschen, die vielleicht eine Behinderung bekommen
  • Familien von Menschen mit Behinderungen

In der Beratung geht es um:

  • Gesund werden nach einer Krankheit
  • Wieder überall dabei sein
  • Arbeiten mit einer Behinderung
  • Zur Schule gehen mit einer Behinderung
  • Arbeiten nach einer Krankheit
  • Hilfe bei der Arbeit
  • Hilfe in der Schule
  • Gesetze

Das Ziel vom Landrats·amt ist:
Alle Menschen haben die richtigen Infos.

Die Infos sind für:

  • Menschen, die Hilfe brauchen
  • Menschen, die schon Hilfe bekommen
  • Arbeit·geber
  • andere Dienste, die Hilfe anbieten

Das Landrats·amt möchte auch mit anderen Organisationen zusammenarbeiten.
Dann bekommen alle Menschen bessere Infos.

Die Infos vom Landrats·amt haben das Thema:
Teilhabe·leistungen.
Das ist eine Hilfe,
damit man wieder überall dabei sein kann.
Oder damit man wieder arbeiten kann.
Oder damit man wieder zur Schule gehen kann.
Wenn man krank war.
Oder wenn man eine Behinderung hat.

Es gibt verschiedene Arten von Hilfen.
Zum Beispiel:

  • Geld
  • Kurse für die Arbeit
  • Hilfe in der Schule

Das Landrats·amt erklärt:

  • So bekommt man Hilfe.
  • So stellt man einen Antrag für die Hilfe.
  • Wo bekommt man noch mehr Infos.

Für Teilhabe·leistungen stellt man einen Antrag.
Gut ist:
Man geht zur Beratung vom Landrats·amt,
bevor man den Antrag stellt.
Dann hat das Amt die Infos schneller.
So findet man raus:
Welche Hilfe braucht ein Mensch.
Zur Beratung gibt es verschiedene Ämter.

Sie haben Fragen zu:

  • erwachsene Personen mit Behinderungen
  • Kinder oder Jugendliche mit einer geistigen
    oder körperlichen Behinderung

Dann fragen Sie:
das Sozialamt.

Sie haben Fragen zu:
Kinder oder Jugendliche
mit einer seelischen Beeinträchtigung.
Dann fragen Sie:
das Jugendamt.

Sie haben Fragen zu:
Hilfe für die Arbeit,
wenn man eine Behinderung hat.
Dann wenden Sie sich an:
das Jobcenter
bei der Agentur für Arbeit in Heidelberg.

Porträtfoto der Behindertenbeauftragten

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an:
Silke Ssymank.
Sie ist die Kommunale Behindertenbeauftragte
vom Rhein-Neckar-Kreis.
Sie hilft bei allgemeinen Fragen.
Sie weiß auch:
Das ist das richtige Amt.

Wenn Sie hier klicken,
dann finden Sie mehr Infos:

Achtung:
Die nachfolgenden Infos sind in schwerer Sprache.

Ansprechstellen

Sozialamt:
Tel: 06221 522-1957
Fax: 06221 522-91957
E-Mail: ansprechstelle.eingliederungshilfe@rhein-neckar-kreis.de

Jugendamt: 
Tel: 07261 9466-5578
Fax: 07261 9466-95578
E-Mail: ansprechstelle.jugendamt@rhein-neckar-kreis.de

Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis:
Tel: 0800 4555500
Fax: 06221 524-910373
E-Mail: heidelberg.ansprechstelle-rehabilitation@arbeitsagentur.de

Weitere Informationen erhalten Sie beim Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis.