Träger von Rehabilitationsleistungen
Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Diese verschiedenen Leistungsgruppen werden von unterschiedlichen Trägern und Anbietern erbracht (§ 5 f. SGB IX):