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Rehabilitation und Teilhabe

Ansprechstellen für Menschen mit Behinderungen

Als Rehabilitationsträger (Träger der Eingliederungshilfe sowie Träger der Jugendhilfe) und sozial orientierter Dienstleister hat das Landratsamt nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes Ansprechstellen entsprechend § 12 Sozialgesetzbuch IX eingerichtet.

Die Ansprechstellen beraten bei Fragestellungen von und für Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, in allen Fragen rund um die medizinische Rehabilitation und Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern.

Ziel ist es, ein Informationsangebot für Leistungsberechtigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie andere Rehabilitationsträger zu schaffen. Dabei soll durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträgern eine einheitliche und möglichst umfassende Auskunftserteilung durch einen Rehabilitationsträger sichergestellt werden.

Das Informationsangebot umfasst:

  • Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe
  • Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget
  • Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe
  • Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigenTeilhabeberatung nach § 32 SGB IX (EUTB)

Die Beratung ist ausdrücklich auch schon vor einer Antragstellung zu Teilhabeleistungen möglich. Dabei soll möglichst frühzeitig ein Rehabilitationsbedarf erkannt werden.

Welche Ansprechstelle kommt in Frage?

Handelt es sich um Fragen zu...

  • einer erwachsenen Person mit Beeinträchtigungen
    oder
  • einem minderjährigen Kind oder Jugendlichen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen:
    • Sozialamt
  • einem minderjährigen Kind oder einem Jugendlichen mit einer seelischen Beeinträchtigung:
    • Jugendamt
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die wegen einer (drohenden) Behinderung dabei helfen sollen, Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen:
    • Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis in der Agentur für Arbeit Heidelberg

Allgemeine und übergreifende Beratung, Klärung von Anliegen und Verweis an zuständige Ansprechpersonen sowie Ombudsstelle:

Weitere Informationen:

Ansprechstellen

Sozialamt:
Tel: 06221 522-1957
Fax: 06221 522-91957
E-Mail: ansprechstelle.eingliederungshilfe@rhein-neckar-kreis.de

Jugendamt: 
Tel: 07261 9466-5578
Fax: 07261 9466-95578
E-Mail: ansprechstelle.jugendamt@rhein-neckar-kreis.de

Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis:
Tel: 0800 4555500
Fax: 06221 524-910373
E-Mail: heidelberg.ansprechstelle-rehabilitation@arbeitsagentur.de

Weitere Informationen erhalten Sie beim Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis.