Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängiges ergänzendes Beratungsangebot. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen nach dem SGB IX. Rechtsgrundlage der Beratung ist § 32 SGB IX.
Die Beratung ist kostenlos und erfolgt:
- vor allem im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
- zu allen Fragen rund um das Thema Teilhabe
- durch Peer Counseling: Die Beratung von Betroffenen für Betroffen spielt eine wesentliche Rolle unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen
- ergänzend zur Beratung anderer Stellen
- ganz nach individuellen Bedürfnissen.
Eine rechtliche Beratung sowie eine Begleitung werden im Widerspruchs- und Klageverfahren nicht geleistet. Weitere Informationen finden Sie unter www.teilhabeberatung.de. Dort sind bundesweit alle Beratungsstellen zu finden.