
Die Kommunale Behinderten·Beauftragte

Die Behinderten·beauftragte möchte:
Menschen mit und ohne Behinderungen
haben die gleichen Rechte.

Sie informiert und hilft.
Dafür redet sie mit:
· Menschen mit Behinderungen
· Ämtern
· Selbsthilfe·gruppen
· Verbänden und Organisationen

Die Behinderten·beauftragte kennt die Probleme
von Menschen mit Behinderungen.
Sie weiß,
wo es Hilfe gibt.

Niemand darf zur Behinderten·beauftragten sagen:
· So geht Ihre Arbeit richtig.
· Das müssen Sie machen.
Die Behinderten·beauftragte entscheidet selbst.