Kommunaler Behindertenbeauftragter
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat im Rhein-Neckar-Kreis folgende Aufgaben:
- Anlaufstelle und Informationsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie Vertretung gegenüber der Verwaltung als unabhängige Vertrauensperson (Ombudsstelle)
- Hilfestellung im System der sozialen Leistungen und Verweis an die zuständigen Stellen
- Kontaktaufbau mit allen Betroffenenverbänden
- Ermittlung von Bedarfen, Erwartungen und Interessen von Menschen mit Behinderungen und Sammlung von Informationen über behindertenrelevante Fragestellungen
- Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit Behinderung / Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Politik zum Thema Inklusion
- Koordination der Umsetzung der Vorgaben aus dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
- Erstellung und Umsetzung von Konzepten für die konsequente Erfüllung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention