Förderung im sozialen Bereich
Die Förderung im sozialen Bereich beinhaltet die Gewährung von Fördermitteln des Rhein-Neckar-Kreises im Rahmen der weisungsfreien Pflichtaufgaben und der freiwilligen Förderleistungen. Mit den Förderungen sollen soziale Projekte unterstützt sowie den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Neckar-Kreises Beratungsleistungen bereitgestellt werden. Die Förderungen erfolgen als Zuschuss oder als sogenannte Kofinanzierung an Dritte. Sie werden überwiegend im Rahmen der Sozialgesetzbücher geleistet.
Die Förderleistungen erfolgen in der Regel in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder den Sach- und Gemeinkosten des Trägers. Über die Bereitstellung der Fördermittel entscheidet der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen. Das Referat Vertragswesen und Förderung erarbeitet hierfür, unter Berücksichtigung geltender Gesetze, Verwaltungsvorschriften sowie strategischer und konzeptioneller Zielsetzungen entsprechende Förderempfehlungen. Diese werden wiederum vom Ausschuss für Soziales oder Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Darüber hinaus erfolgt die Anerkennung von Trägern und Diensten der Unterstützungsangebote im Alltag durch die Förderung im sozialen Bereich.