Unterstützungsangebote im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sind Leistungen, in denen sich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung um die Beaufsichtigung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen kümmern. Dies kann im Rahmen von regelmäßigen Gruppenangeboten, aber auch im häuslichen Bereich erfolgen. Die Angebote sollen zudem pflegende Angehörige entlasten und unterstützen.
Träger solcher Unterstützungsangebote können sich in dem Landkreis anerkennen lassen, in dem die Personen unterstützen. Die Anerkennung macht die Erstattung der Kosten der Inanspruchnahme des Angebots bei der Pflegekasse möglich. Ob ein Träger die Voraussetzungen einer solchen Anerkennung erfüllt, richtet sich nach der Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg und ist vom Rhein-Neckar-Kreis als Anerkennungsbehörde zu prüfen.
Gewerbliche Dienste mit beschäftigtem Personal können lediglich als Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen zur ergänzenden Unterstützung im Alltag anerkannt werden. Eine Anerkennung von Einzelpersonen ist aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen nicht möglich.