Gesundheitsamt
Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung umfasst das umfangreiche Dienstleistungsangebot des Gesundheitsamtes. Es ist nicht nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises, sondern auch für die der Stadt Heidelberg wichtiger Ansprechpartner in vielen Fragen des täglichen Lebens.
Neben den klassischen Aufgaben wie dem amtsärztlichen Dienst ist der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten besonders wichtig. Regelmäßig führt das Gesundheitsamt hier Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe nach dem Infektionsschutzgesetz durch.
Auch die Kontrolle der Hygiene in Praxen und im Krankenhaus gehört zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Weitere Schwerpunkte sind die Überwachung von Schwimmbädern und Badeseen, die Trinkwasserüberwachung, die Aufklärung und Beratung bei sexuell übertragbaren Krankheiten wie beispielsweise AIDS und die Schuleingangsuntersuchungen.
Der gemeindenahen Versorgung von chronisch psychisch kranken Menschen widmet sich das Gesundheitsamt ebenso, das zugleich die Geschäftsführung des Psychosozialen Arbeitskreises (PSAK) wahrnimmt.
Weitere Informationen
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Gesundheitliche Beratung - Bescheinigung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK)