Reisen mit Betäubungsmitteln
Durch die Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Die durch den Arzt verschriebenen Betäubungsmittel darf der Patient in angemessener Menge als Reisebedarf ein- oder ausführen.
Die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln kann nur erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Die Bescheinigung wird von den zuständigen Landesbehörden, für Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg also vom Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis, auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Weitere Informationen:
Betäubungsmittel auf Auslandsreisen mitnehmen
Vorbereitung
Sie können die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitsamt Rezept entweder persönlich bei uns im Landratsamt, Zimmer 179, abgeben, per Post zuschicken, oder uns auf digitalem Wege übermitteln. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Teilen Sie uns in jedem Fall eine Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mit, um Sie nach der Bearbeitung der Bescheinigung oder bei Rückfragen erreichen können.
Nach der Bearbeitung können Sie die Bescheinigung hier bei uns im Gesundheitsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zu den Öffnungszeiten abholen.
Dauer & Kosten
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 – 3 Werktage. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung. Gebühren für die Bearbeitung entstehen in Höhe von 12,90 €.
Formulare
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in den Schengen-Staaten (86 KB)
Mehrsprachige Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln (907 KB)