Kinder- und Jugendschutz
Das Jugendamt hat weitreichende Aufgaben im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu erfüllen.
Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Der Schutz des Kindeswohls ist die gemeinsame Aufgabe aller Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt stehen. Fachkräfte aus unterschiedlichsten Bereichen, z.B. dem Gesundheitswesen, den Kindertagesstätten, der Schule, der Freizeitbetreuung, dem Ordnungswesen usw. haben nach dem Bundeskinderschutzgesetz Verantwortung für das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Ein Gespräch mit den Eltern und die gemeinsame Suche nach einer geeigneten Hilfe können schon entlastend sein. Wenn sich die Gefährdung mit eigenen Mitteln nicht abwenden lässt, kann es notwendig werden, das Jugendamt zu informieren, damit dieses dann geeignete Maßnahmen einleiten kann. Gemäß § 4 Bundeskinderschutzgesetz hilft die insoweit erfahrene Fachkraft, die Gefährdung des Kindes einzuschätzen und ein Schutzkonzept zu entwickeln. Alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die Beratung erfolgt durch Fachpersonal aus verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kontaktdaten sind im angefügten Flyer aufgeführt.
Jugendschutzgesetz
Das Jugendamt ist zuständige Behörde für die Durchführung des Jugendschutzgesetzes. Im Jugendschutzgesetz sind Gebote und Verbote (bspw. Verbot der Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche) geregelt, um kinder- und jugendgefährdende Wirkungen zu vermeiden.