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Unsere Behörden bleiben am Freitag, 2. Januar 2026, an allen Standorten geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Jugendarbeitsschutz

Der Jugendarbeitsschutz dient dem Ziel, junge Menschen vor Überforderung, Gefahren und gesundheitlichen Schäden in der Arbeitswelt zu schützen. Jugendliche sollen Berufserfahrung sammeln und sich entwickeln können – aber unter sicheren Bedingungen.

Bewilligungsverfahren zur Mitwirkung von Minderjährigen bei Veranstaltungen/Produktionen nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetzes:

Es werden folgende Unterlagen benötigt (Vordrucke auf dieser Seite zum Download):

  1. Einverständniserklärung der Personenberechtigten
  2. Ärztliche Bescheinigung
  3. Unbedenklichkeitserklärung der Schule/Schulbehörde
  4. Stellungnahme des Jugendamtes. Anfragen können Sie an die Fachstelle Jugendarbeit/Jugendschutz stellen.

Zur Stellungnahme benötigen wir die Bescheinigungen 1-3 sowie die Kontaktdaten der Personenberechtigten und der Arbeitgeber/Produktionsstätten.Senden Sie Ihre Anfrage bitte an Jugendarbeit@Rhein-Neckar-Kreis.de.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.