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Suchthilfeplanung

Zielsetzung der Suchthilfeplanung ist eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis mit Angeboten der Suchthilfe und Suchtprävention.

Grundlage der Suchthilfeplanung ist eine Evaluation bei den ambulanten und stationären Einrichtungen und Angeboten der Suchthilfe und Suchtprävention sowie im Suchthilfenetzwerk des Rhein-Neckar-Kreises.

Die in der Suchthilfeplanung formulierten Empfehlungen, Maßnahmen und Zielsetzungen werden in einem kontinuierlichen Prozess weiterentwickelt und fortgeschrieben. Auf diese Weise ist eine bedarfsorientierte Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis möglich.

Verantwortlich für die Erstellung der Suchthilfeplanung sind die Kommunale Suchtbeauftragte Frau Christine Köhl sowie das Referat Gesundheitsförderung im Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Weitere Informationen:

Suchthilfeplanung des Rhein-Neckar-Kreises 2021-2025 (2,7 MB)