Sozialamt

Die Gewährung von Hilfen für Menschen in Not ist eine traditionelle Aufgabe des Landkreises für alle Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner. Dazu zählen Sozialleistungen wie beispielsweise die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege und die Blindenhilfe.

Leistungen wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Kosten der Unterkunft und Heizung) erbringt das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis.

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