Alarmplan für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Als untere Wasser- und Bodenschutzbehörde löst das Wasserrechtsamt über die Integrierte Leitstelle des Rhein-Neckar-Kreises Alarm aus, wenn nach einem Schadensfall mit wassergefährdenden Stoffen die Gefahr einer nachteiligen Veränderung des Bodens, des Grundwassers, eines oberirdischen Gewässers, einer Wasserversorgungsanlage oder wenn eine sonstige erhebliche Gefahr, beispielsweise Hochwasser, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Eine Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn die genannten Stoffe auf die Erdoberfläche, in die Kanalisation, in den Untergrund, in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer gelangen.

Das Wasserrechtsamt unterhält einen durchgehenden Bereitschaftsdienst für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen. Der zugehörige Alarmplan für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen informiert über das Vorgehen und enthält zahlreiche Kontaktdaten von Behörden, Firmen und Stellen, die zur Information, Schadensbeseitigung, Abfallbeseitigung etc. hinzugezogen werden können.

Meldungen sind an folgende Stellen zu richten:

Während der Dienstzeit:
Wasserrechtsamt, Frau Stecher Tel. 06221 522-1738, Frau Hohrein, Tel. 06221 522-1746, Herr Svenson, 06221 522-1736 oder andere Ansprechpartner des Aufgabengebietes Altlasten/Bodenschutz.

Außerhalb der Dienstzeit, an Wochenenden und Feiertagen:
Integrierte Leitstelle des Rhein-Neckar-Kreises, Tel. 06203 404270, Fax 06203 957000

Alarmplan für Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (3,3 MB)

Hinweis: Der Alarmplan steht nur ausgewählten Adressaten zur Verfügung, die das Passwort schriftlich erhalten haben.