Altlastverdächtige Flächen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren besteht.
Unsere Böden sind über lange Zeiträume hinweg entstanden. Sie sind nicht vermehrbar, aber leicht zu zerstören und bedürfen deshalb unseres besonderen Schutzes.
Mit dem Begriff Grundwasserschadensfall wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem eine Fläche durch wassergefährdende Stoffen derart kontaminiert wurde, dass das Grundwasser verunreinigt ist oder die Gefahr einer Verunreinigung besteht.
Meist sind es Mineralölprodukte, die den Boden, das Kanalnetz bzw. die Kläranlage oder Gewässer verunreinigen. Zum Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung ist rasches Handeln gefragt.
Die ehemalige Sonderabfalldeponie liegt etwa 20 km südlich von Heidelberg an der B 3 in der Nähe der Ortschaft Malsch. Das Wasserrechtsamt betreut die Nachsorge und Überwachung rechtlich und fachtechnisch.
Über 2.000 Jahre lang bei Wiesloch betriebener Bergbau nach Blei, Zink und Silber hat zu großflächigen Bodenbelastungen mit Schwermetallen geführt. Die Schadstoffe Blei, Cadmium und Thallium sowie das Halbmetall Arsen liegen in teilweise sehr hohen Bodengehalten vor. Schwermetallkarten zeigen den Belastungszustand auf und geben Empfehlungen zur Bodennutzung.
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
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