
Kommunaler Behinderten·Beauftragter

Der Behinderten·beauftragte möchte:
Menschen mit und ohne Behinderungen
haben die gleichen Rechte.

Er informiert und hilft.
Dafür redet er mit:
· Menschen mit Behinderungen
· Ämtern
· Selbsthilfe·gruppen
· Verbänden und Organisationen

Der Behinderten·beauftragte kennt die Probleme
von Menschen mit Behinderungen.
Er weiß,
wo es Hilfe gibt.

Niemand darf zum Behinderten·beauftragten sagen:
· So geht Ihre Arbeit richtig.
· Das müssen Sie machen.
Der Behinderten·beauftragte entscheidet selbst.