KiTa-Bedarfsplanung
Der Rhein-Neckar-Kreis ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die KiTa-Bedarfsplanung zuständig, also für die Planung und Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Die Bedarfsplanung ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Kreises. Zu den konkreten Aufgaben der KiTa-Bedarfsplanung zählen unter anderem:
- regelmäßiger Austausch mit den Kommunen
- regelmäßige Erhebung und Auswertung der Bedarfe auf kommunaler Ebene
- Ausstellen von Bedarfsbestätigungen für eine Landesförderung