Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung ist eine Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist in § 80 SGB VIII verankert und ein zentrales strategisches Instrument zur qualitativen und bedarfsgerechten Gestaltung der Einrichtungen, Dienste, Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
Damit die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, führt die Jugendhilfeplanung eine Bestandserhebung und Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Personensorgeberechtigten durch. Anhand der gewonnen Erkenntnisse entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Hilfeleistungen.
Die Jugendhilfeplanung behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt hierbei die Bedarfe der Nutzerinnen und Nutzer.
In Kooperation mit den Kommunen des Kreises sowie den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sollen die vorhandenen Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien erhalten bzw. verbessert werden. Die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Familien ist ein wichtiges Ziel der Jugendhilfeplanung.
Die Jugendhilfeplanung befasst sich daher mit allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Diese sind unter anderem:
- Frühe Hilfen
- Kindertagesbetreuung
- Hilfen zur Erziehung
- Kinder- und Jugendarbeit
- Schulsozialarbeit
- Familienförderung und Familienbildung
Bei der Jugendhilfeplanung ist die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Jugendhilfe (AK 78) angesiedelt.