Hinweis für Antragsteller/innen

Sehr geehrte/r Antragsteller/in,

beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis besteht die Möglichkeit, Erstanträge nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) online zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt über Service-BW, deshalb ist eine Registrierung bei Service-BW erforderlich. Hierzu werden Sie zu Beginn des Online- Antragsverfahrens aufgefordert.

Zur Antragstellung können Sie sich mit Ihrem Personalausweis identifizieren. Dazu muss auf Ihrem Personalausweis die sogenannte ID- Funktion freigeschaltet sein.
Außerdem benötigen Sie entweder ein USB- Lesegerät oder ein Handy mit NFC- Funktion, das als Lesegerät dient. Um Ihre Daten aus dem Personalausweis einzulesen, benötigen Sie die AusweisApp 2, die kostenfrei von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird.

Eine Antragstellung ist online auch ohne die ID- Ausweisfunktion möglich.
Sie erhalten dann über Ihr Service- Konto eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, die Sie ausdrucken, unterschreiben und auf dem Link hochladen.
Wichtig: ohne die unterschriebene Schweigepflichtsentbindung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass Änderungsanträge nicht online gestellt werden können. Bitte nutzen Sie hierzu unser Formular „Änderungsantrag- Schwerbehindertenrecht“, dass Sie auf dieser Seite unserer Homepage finden.

Weitere Fragen zur Antragstellung beantworten wir Ihnen gerne unter versorgungsamt@rhein-neckar-kreis.de.