Geocaching im Wald

(Foto: Fotolia)

Geocaching – die moderne Variante der „Schnitzeljagd“ – erfreut sich auch im Rhein-Neckar-Kreis zunehmender Beliebtheit. Cacher nutzen für ihre Verstecke gerne schöne Plätze in der Natur – wie beispielsweise im Waldschutzgebiet Schwetzinger Hardt.

Doch was ist erlaubt, und was nicht? Wir haben hier die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt:

  • Das Betreten des Waldes ist auf eigene Gefahr zum Zwecke der Erholung erlaubt.
  • Das Ausbringen von Caches muss vom Waldbesitzer nicht geduldet werden, da dieses nicht mehr durch das Betretensrecht abgedeckt ist. Es sollten also beim Anlegen neuer Caches Schäden an fremdem Eigentum unbedingt vermieden werden (kein Metall im Holzkörper oder einwachsende Schnüre/Seile anbringen, keine Gruben ausheben usw.).
  • Im Bann- und im Schonwald der Schwetzinger Hardt ist das Geocaching verboten.
  • Auch außerhalb von Bann- und Schonwald ist stets auf Natur- und Artenschutz zu achten. Keine Caches in sensiblen Bereichen wie beispielsweise in Aufzucht- und Brutstätten, Baumhöhlen oder bei trittempfindlicher Vegetation.
  • Bei "Events" wird schnell die Grenze zu organisierten Veranstaltungen überschritten, die einer Genehmigung der unteren Forstbehörde und des Waldbesitzers bedürfen.
  • Die Ausübung der Jagd sollte nicht gestört werden, gerade auch im Hinblick auf die eigene Sicherheit. Geocaching in der Dämmerung (i. d. R. die Tageszeit, zu der Einzeljagd stattfindet) und in der Nacht soll unterbleiben. Jagdliche Einrichtungen dürfen nicht betreten werden, dazu gehören neben Hütten und Hochsitzen z. B. auch Kirrungen.
  • Rückzugsbereiche des Wildes, wie dichte Jungbestände, Hecken und Sträucher sind zu meiden. Eine Beunruhigung des Wildes in der Nähe von Straßen, in der Schwetzinger Hardt beispielsweise an der B 291, kann im ungünstigen Fall zu Wildunfällen führen.
  • In einem Ballungsgebiet wie dem Rhein-Neckar-Kreis sind in einigen Waldgebieten sehr viele Waldbesucher mit sehr unterschiedlichen Vorstellungen von Erholung im Wald: vom dynamischen Sportler zu Fuß, auf dem Rad oder zu Pferd bis hin zum gemütlichen Spaziergänger, der im Wald etwas Ruhe sucht. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, andere bei ihrer Art der Erholung nicht zu stören!

Weitere Informationen:

Weitergehende Informationen zu den Rechtsgrundlagen und der Lage der einzelnen Schutzkategorien können Sie dem PDF-Dokument "Rechtliche Bestimmungen" übernehmen.

Rechtliche Bestimmungen (177 KB)