Gelegenheitsverkehr
Wer mit Taxis, Mietwagen und Kraftomnibussen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Genehmigung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Amt für Nahverkehr ist zuständig für die Durchführung der Genehmigungsverfahren im Bereich des sogenannten Gelegenheitsverkehrs mit Omnibussen, Mietwagen und Taxis sowie für die Genehmigungen nach dem Rettungsdienstgesetz für den Krankentransport. Zur umfassenden Information künftiger Antragsteller hat unser Team verschiedene Flyer erarbeitet und aufgelegt.
Die Taxitarife werden von jedem Stadt- und Landkreis durch Rechtsverordnung festgesetzt. Der Tarif ist für alle im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Taxiunternehmen und für jedes einzelne Taxi innerhalb des Pflichtfahrbereichs, das der Gemeindebezirk der jeweiligen Standortgemeinde des Taxibetriebs ist, verbindlich.