Gelegenheitsverkehr

Mehrere Taxi-Fahrzeuge hintereinander

Wer mit Taxis, Mietwagen und Kraftomnibussen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Genehmigung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Amt für Nahverkehr ist zuständig für die Durchführung der Genehmigungsverfahren im Bereich des sogenannten Gelegenheitsverkehrs mit Omnibussen, Mietwagen und Taxis sowie für die Genehmigungen nach dem Rettungsdienstgesetz für den Krankentransport. Zur umfassenden Information künftiger Antragsteller hat unser Team verschiedene Flyer erarbeitet und aufgelegt.

Die Taxitarife werden von jedem Stadt- und Landkreis durch Rechtsverordnung festgesetzt. Der Tarif ist für alle im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Taxiunternehmen und für jedes einzelne Taxi innerhalb des Pflichtfahrbereichs, das der Gemeindebezirk der jeweiligen Standortgemeinde des Taxibetriebs ist, verbindlich.

Kontakt

Amtsleiterin Frau Schmitt

Amtsleiterin: Frau Schmitt

Amt für Nahverkehr
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

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Fahrplanauskunft

E-Mail
nahverkehr@rhein-neckar-kreis.de

Frau Sandmaier
Tel. 06221 522-1276
E-Mail: c.sandmaier@rhein-neckar-kreis.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung.