Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor
Bei den Zuwendungen des Rhein-Neckar-Kreises für Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor handelt es sich um eine freiwillige institutionelle Förderung, die ohne Rechtsanspruch im Rahmen der im Kreishaushalt zur Verfügung gestellten Mittel gewährt wird. Über die Fördermittel entscheidet der Kreistag aufgrund eines Vorschlags des Ausschusses für Soziales nach entsprechender Vorberatung in der Arbeitsgemeinschaft Fördermaßnahmen auf dem sozialen Sektor.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind:
- Kreisrätinnen und Kreisräte der Fraktionen des Kreistags (stimmberechtigt)
- sozial erfahrene Personen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege (beratend)
- Vertreterinnen und Vertreter des Rhein-Neckar-Kreises (Sozialdezernat und Gesundheitsamt)
Die wesentlichen Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft bestehen in der Entgegennahme und Sichtung der Förderanträge sowie der Erarbeitung eines Fördervorschlags. Der Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft wechselt jährlich von Fraktion zu Fraktion.
Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft liegt bei der Stabsstelle Sozialplanung und Vertragswesen des Rhein-Neckar-Kreises.


