Afrikanische Schweinepest (ASP)

Informationen zur aktuellen Lage:
++++ Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis ++++
(Pressemitteilung vom 21.08.2024)

Bild einer Rotte junger Wildschweine im Herbstwald
(Foto: byrdyak / stock.adobe.com)

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Afrikanische Schweinepest (ASP) für Sie zusammengestellt:

Welche Maßnahmen wurden im Rhein-Neckar-Kreis getroffen?

Aufgrund des positiv auf ASP getesteten Wildschweins, das nördlich von Hemsbach gefunden worden ist, ist die Tierseuche nun auch im Rhein-Neckar-Kreis angekommen. 

Der Landkreis hat daher am 9. August 2024 vier neue Allgemeinverfügungen erlassen, die am 21. August 2024 an die speziellere EU-Verordnung angepasst wurden. Sie legen Gebiete der Sperrzone II (Infizierte Zone), der Sperrzone I (Pufferzone) und der Sicherheitszone sowie die dort geltenden Maßnahmen fest.

Sperrzone II (Infizierte Zone)
In der Sperrzone II liegen aktuell folgende Städte und Gemeinden: Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen.
 
Sperrzone I (Pufferzone)
Der Sperrzone I gehören diese Städte und Gemeinden an:
Brühl, Schwetzingen, Plankstadt, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Hockenheim, Leimen, Sandhausen, Gaiberg, Bammental, Neckargemünd, Wiesenbach, Schönau, Heddesbach, Schönbrunn, Schönbrunn-Moosbrunn), Eberbach-Pleutersbach, Eberbach-Brombach, Eberbach (Gebiet westlich der B 45).
 
Sicherheitszone
Die Sicherheitszone betrifft alle übrigen Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis sowie den kompletten Neckar-Odenwald-Kreis. Sie regelt in erster Linie die verstärkte Bejagung.
 
Das Stadtgebiet Mannheim liegt gänzlich in der Sperrzone II; das Stadtgebiet Heidelberg gehört vollständig zur Sperrzone I.

Was gilt in der Sperrzone II (Infizierte Zone)?
Für die in Sperrzone II gelten weiterhin unter anderem Vorgaben wie eine Leinenpflicht für Hunde, um die Wildbestände nicht aufzuscheuchen. Darüber hinaus ist das Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Die Nutzung von Mountain-Bike-Trails ist untersagt, ebenso wie Geocaching und Schnitzeljagden. Grillplätze dürfen nur genutzt werden, wenn sie sich innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld (max. 100 Meter) von im Zusammenhang bebauten Ortslagen befinden. 

Alle weiteren Regelungen finden Sie in den aktuellen > Allgemeinverfügungen.
 
Was gilt in der Sperrzone I (Pufferzone)?
In der Sperrzone I sind Jägerinnen und Jäger zur verstärkten Fallwildsuche sowie zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen, nur Bewegungs- und Erntejagden sind verboten. Erlegte Wildschweine müssen gekennzeichnet, beprobt und in auslaufsicheren Behältnissen zur eigenen Wildsammelstelle der Jagdausübungsberechtigten gebracht werden. Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften für Gegenstände und Schuhwerk, das zur Jagd verwendet oder später mit Wildschweinen in Berührung gekommen ist. Erzeugnisse, die aus in der Sperrzone I erlegten Wildschweinen gewonnen werden, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung innerhalb und außerhalb der Sperrzone I verbracht beziehungsweise abgegeben werden.
 
Für Hausschweinebestände in Sperrzone I gelten ebenfalls verschärfte Hygienevorschriften. Darüber hinaus dürfen Hausschweine aus diesen Bereichen zwar innerhalb Deutschlands genehmigungsfrei verbracht werden, in andere EU-Staaten und Drittländer jedoch nur mit Ausnahmegenehmigung.

Alle Regelungen finden Sie in den aktuellen > Allgemeinverfügungen.
 
Wildschweinkadaversuche
Die Suche nach Wildschweinkadavern (Fallwildsuche) ist eine wichtige Maßnahme bei der Bekämpfung der ASP. Mit der Wildschweinkadaversuche hat das Land Baden-Württemberg das Technische Zentrum Retten und Helfen (TCRH) in Mosbach beauftragt. Die Suche erfolgt mittels Drohnen und Suchteams (Hund-Mensch-Gespann). 
 
Zaunbau
Entlang der BAB 656 – Bundesstraße (B) 37 und entlang der B 45 in Richtung hessischer Grenze wurden außerdem Schutzzäune gebaut. Mit dieser sogenannten ‚taktischen Zäunung‘, bei der freie Gebiete durch Zäune weiträumig gesichert werden, sollen Wildschweine daran gehindert werden, das ASP-Virus in schweinehaltende Betriebe einzuschleppen. Die Zäune werden vom Landesbetrieb ForstBW mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks gebaut.

Wo kann ich tote Wildschweine oder Ordnungswidrigkeiten melden?

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung in Europa und in Deutschland durch Verordnungen und Gesetze geregelt ist.

An dem ASP-Virus erkranken Haus- und Wildschweine. Eine Infektion führt bei den Tieren zu einer schweren, meist tödlich verlaufenden Erkrankung.

Erklärfilm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Youtube)

Woher kommt das Virus?

Das ASP-Virus ist in infizierten Wildschweinen in Afrika heimisch und kann dort auf Hausschweine übertragen werden.

Nach Ausbrüchen in Südeuropa breitet sich die Tierseuche seit 2007 über osteuropäische Länder aus. Zahlreiche ASP-Fälle gab es bereits in der Tschechischen Republik, in Ungarn und in Rumänien. Am 10.09.2020 ist bei einem Wildschwein nahe der deutsch-polnischen Grenze im Landkreis Spree-Neiße die Afrikanische Schweinepest erstmals in Deutschland festgestellt worden. Seither gab es außer in Brandenburg auch Ausbruchsgeschehen in Wild- bzw. Hausschweinebeständen in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Hessen.

Wie breitet sich das Virus aus?

In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg.

Eine besondere Rolle spielen bei der Verbreitung des Virus aber auch Lebensmittel, die von infizierten Tieren stammen und von nicht-infizierten Tieren aufgenommen werden. So kann beispielsweise ein unachtsam entsorgtes Schinkenbrot an einer Raststätte ausreichen, um die Seuche einzuschleppen.

Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.

Grafik mit der Aufschrift "Bitte werfen Sie Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter

Können sich auch Menschen anstecken?

Nein. ASP ist keine Zoonose, also eine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich.

Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.

Auch der Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen, ist gesundheitlich unbedenklich.

Wo finde ich weitere Informationen?

Informationen für die Landwirtschaft

Informationen für die Jägerschaft