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Kontakt

Gesundheitliche Beratung für Heidelberg, Sinsheim und Weinheim:

Ute Hambrecht, Gesundheitsamt
E‑Mail: Prostituiertenschutzgesetz@Rhein-Neckar-Kreis.de
Tel. 06221 522-1828
Für Anrufe aus dem Ausland +49 6221 522-1828
Zimmer 159, 1. OG

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gesundheitsamt
Kurfürstenanlage 38-40
69115 Heidelberg

Beratung nur mit Termin.
Termine können auch telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.


Für die erste gesundheitliche Beratung benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass oder Ausweispapiere.

Die Beratung ist in Baden-Württemberg kostenfrei.

Anmeldung für in Sinsheim und Weinheim Tätige:

Frau Bulut
Ordnungsamt
E‑Mail: Anmeldung.ProstSchG@Rhein-Neckar-Kreis.de
Tel. 06221 522-1302
Für Anrufe aus dem Ausland +49 6221 522-1302
Zimmer 057, EG

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kurfürstenanlage 38-40
69115 Heidelberg

Beratung nur mit Termin.
Termine können auch telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Personalausweis oder Reisepass oder Ausweispapiere mitbringen sowie
2 Lichtbilder (Passfotos - 45 mm hoch und 35 mm breit ohne Rand)
Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG. Diese darf bei der ersten Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein.

Für eine Verlängerung der Anmeldung haben Personen ab 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen. Personen unter 21 Jahren haben Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen vorzulegen.
 
Die Anmeldung ist in Baden-Württemberg kostenfrei.

Anmeldung für in Heidelberg Tätige:

Frau May, Bürger- und Ordnungsamt, Stadt Heidelberg
E-Mail: Gewerbe@Heidelberg.de

Tel. 06221/58-17430
Für Anrufe aus dem Ausland +49 6221 58-17430
Zimmer 1.06  

Stadt Heidelberg

Bürger- und Ordnungsamt
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg
 Beratung nur mit Termin.Termine können auch telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Personalausweis oder Reisepass oder Ausweispapiere mitbringen sowie2 Lichtbilder (Passfotos - 45 mm hoch und 35 mm breit ohne Rand)Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG. Diese darf bei der ersten Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein.

Für eine Verlängerung der Anmeldung haben Personen ab 21 Jahren Nachweise über die mindestens einmal jährlich erfolgten gesundheitlichen Beratungen vorzulegen. Personen unter 21 Jahren haben Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen vorzulegen.

Die Anmeldung ist in Baden-Württemberg kostenfrei.