Das neue Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) ist in zwei Teilen, nämlich zum 22.12.2013 und zum 01.01.2014 in Kraft getreten. Interessant im Zusammenhang mit dem neuen Wassergesetz sind besonders die Regelungen zum Gewässerrandstreifen und zur Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete im Innenbereich der Städte und Gemeinden.
Gewässerrandstreifen
Gewässerrandstreifen sollen die ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer erhalten und verbessern. Hier gelten besondere Bestimmungen.
Alle Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch gesehen öfter als einmal in hundert Jahren zu erwarten ist, gelten als Überschwemmungsgebiete.
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
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