Neues Wassergesetz

Das neue Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) ist in zwei Teilen, nämlich zum 22.12.2013 und zum 01.01.2014 in Kraft getreten. Interessant im Zusammenhang mit dem neuen Wassergesetz sind besonders die Regelungen zum Gewässerrandstreifen und zur Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete im Innenbereich der Städte und Gemeinden.

Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen sollen die ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer erhalten und verbessern. Hier gelten besondere Bestimmungen.

Überschwemmungsgebiete

Alle Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch gesehen öfter als einmal in hundert Jahren zu erwarten ist, gelten als Überschwemmungsgebiete.