Start Service Kfz-Wesen Zulassung Wiederzulassung

Wiederzulassung auf den gleichen Halter

Die Wiederzulassung ist auch online über i-Kfz möglich:

Wenn das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) innerhalb von 7 Jahren wieder auf Ihren Namen zugelassen werden soll, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (nur bei Änderung des Kennzeichens oder des Nachnamens)
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen 
  • Evtl. Vollmacht 
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • SEPA-Lastschriftmandat  für Kfz-Steuer

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Gebühr:

  • 23,00 € bis 26,80 € *
  • 10,90 € bis 14,70 € über i-Kfz
  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €
  • Zusätzlich: evtl. Kennzeichenschilder

* in Einzelfällen können weitere Gebühren anfallen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.