Umsatzsteuerbefreiung
Sie sind Privatmusikerzieher oder Inhaber einer Musikschule und möchten sich von der Umsatzsteuer befreien lassen? Dann können Sie bei uns einen Antrag stellen. Dies gilt im Amateurbereich auch für Theater, Orchester, Chöre, Bühnenregisseure, Chorleitungen und Dirigenten.
Wenn Sie in Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Stadtverwaltung. Für alle anderen Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sind wir als Landratsamt zuständig. Wenn Sie in Heidelberg wohnen, ist die Stadt Heidelberg Ihr Ansprechpartner.
Sie können einen formlosen Antrag stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (aufgelistet nach Tätigkeit).

