Umsatzsteuerbefreiung
Sie sind Privatmusikerzieher oder Inhaber einer Musikschule und möchten sich von der Umsatzsteuer befreien lassen? Dann können Sie bei uns einen Antrag stellen. Dies gilt im Amateurbereich auch für Theater, Orchester, Chöre, Bühnenregisseure, Chorleitungen und Dirigenten.
Wenn Sie in Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Stadtverwaltung. Für alle anderen Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sind wir als Landratsamt zuständig. Wenn Sie in Heidelberg wohnen, ist die Stadt Heidelberg Ihr Ansprechpartner.
Sie können einen formlosen Antrag stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (aufgelistet nach Tätigkeit).
Hinweis
Soll die Bescheinigung auch für zurückliegende Jahre ausgestellt werden, müssen Ihre Nachweise auch den zurückliegenden Zeitraum umfassen.
Die ausgestellte Bescheinigung bestätigt nur, dass Sie die Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes erfüllen. Ob Sie von der Umsatzsteuer befreit werden, entscheidet dann das Finanzamt, das für Sie zuständig ist. Daher müssen Sie die Bescheinigung Ihrem Finanzamt vorlegen.
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
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