Landratswahl 2026

Wegen Eintritts in den Ruhestand kandidiert Landrat Stefan Dallinger nicht erneut und scheidet zum 30. April 2026 aus dem Amt aus. Die Wahl des neuen Landrats oder Landrätin durch den Kreistag findet am 3. Februar 2026 statt.
Die Stelle der Landrätin bzw. des Landrats wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Donnerstag, 2. Oktober 2025, öffentlich ausgeschrieben. Die Frist zur Abgabe von Bewerbungen endete am Montag, 3. November 2025.
Am Dienstag, 18. November, tagt um 14:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Heidelberger Landratsamts, Kurfürsten-Anlage 38-40, der besondere beschließende Ausschuss des Kreistags, der die Landratswahl 2026 vorbereitet. In öffentlicher Sitzung befassen sich die Ausschussmitglieder mit den eingegangenen Bewerbungen.
Der Kreisausschuss hat gemeinsam mit dem Innenministerium Baden-Württemberg dem Kreistag Bewerber zur Wahl zu benennen, die für die Leitung des Landratsamts geeignet sind. Denn das Amt des Landrates umfasst sowohl staatliche als auch kommunale Aufgaben. Auf der Grundlage dieser Vorschläge wählt der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises den neuen Landrat, der am 1. Mai 2026 die Nachfolge von Stefan Dallinger antreten wird.
Wie wird der Landrat gewählt?
Der Landrat / die Landrätin wird vom Kreistag auf 8 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres scheidet ein Landrat aus dem Dienst.
Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie Leiter des Landratsamtes einschließlich der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde und damit Vorgesetzter aller Kreisbediensteter.
Um das Amt des Landrats kann sich jeder Deutsche bewerben, der mindestens 30 Jahre ist. Aus den Bewerberinnen und Bewerbern trifft ein Ausschuss des Kreistags zusammen mit dem Innenministerium (weil der Landrat auch Leiter der staatlichen Verwaltung im Landratsamt ist) eine Vorauswahl.

