Landratswahl 2026

Wegen Eintritts in den Ruhestand kandidiert Landrat Stefan Dallinger nicht erneut und scheidet zum 30. April 2026 aus dem Amt aus. Die Wahl des neuen Landrats oder Landrätin durch den Kreistag findet am 3. Februar 2026 statt.

Der „Besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats“ des Kreistags Rhein-Neckar-Kreis hat in seiner Sitzung am 23. September 2025 im Landratsamt zentrale Weichen für die anstehende Landratswahl gestellt. 

Die Stelle der Landrätin bzw. des Landrats wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Donnerstag, 2. Oktober 2025, öffentlich ausgeschrieben. Die Frist zur Abgabe von Bewerbungen endet am Montag, 3. November 2025.

Stellenausschreibung Landrätin / Landrat des Rhein-Neckar-Kreises (39 KB)

Wie wird der Landrat gewählt?

Infografik zur Landratswahl

Der Landrat / die Landrätin wird vom Kreistag auf 8 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres scheidet ein Landrat aus dem Dienst.

Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie Leiter des Landratsamtes einschließlich der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde und damit Vorgesetzter aller Kreisbediensteter. 

Um das Amt des Landrats kann sich jeder Deutsche bewerben, der mindestens 30 Jahre ist. Aus den Bewerberinnen und Bewerbern trifft ein Ausschuss des Kreistags zusammen mit dem Innenministerium (weil der Landrat auch Leiter der staatlichen Verwaltung im Landratsamt ist) eine Vorauswahl.

Kontakt

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Büro des Landrats
- Geschäftsstelle Kreistag -
Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg

H. Koder / H. Schneider / Fr. Bleifuß
Tel. 06221 522-1224, -2164 und -2202
geschaeftsstelle.kreistag@rhein-neckar-kreis.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung.