Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entziehung)

Allgemeines

Antrag über Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.

Die Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer Sperre/Sperrfrist beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Führungszeugnis
  • Sehtestbescheinigung / augenärztliches Zeugnis / Gutachten (je nach beantragter Klasse)
  • Weitere Nachweise / Unterlagen auf Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde
  • Nachweis über Erste Hilfe gem. § 19 FeV (ein Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort aus einem früheren Verfahren ist nicht ausreichend)

Gebühr

Je nach Einzelfall 120,00 bis 180,00 Euro

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!