Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entziehung)
Allgemeines
Antrag über Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.
Die Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer Sperre/Sperrfrist beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis
- Sehtestbescheinigung / augenärztliches Zeugnis / Gutachten (je nach beantragter Klasse)
- Weitere Nachweise / Unterlagen auf Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde
- Nachweis über Erste Hilfe gem. § 19 FeV (ein Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort aus einem früheren Verfahren ist nicht ausreichend)
Gebühr
Je nach Einzelfall 120,00 bis 180,00 Euro