Internationaler Führerschein
Allgemeines
Antragstellung direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Wichtig! Eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Karteikartenabschrift, wenn Führerschein nicht vom Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde.
- Die Abschrift entfällt, sofern ein Scheckkartenführerschein vorliegt.
- Scheckkartenführerschein - ist zwingend vor Ausstellung des Internationalen Führerscheins erforderlich (kann gleichzeitig mitbeantragt werden).
Hierzu notwendig:- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerschein
- bei Umstellung Kl. 2 wegen Erreichen des 50. Lebensjahres ein augenfachärztliches Zeugnis und ärztl. Bescheinigung nach Anlage 5 zur FeV; alternativ: Gutachten von Arbeits- oder Betriebsmediziner
Gebühr
Internationaler Führerschein: 16,30 Euro
Scheckkartenführerschein: 30,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)