Karteikartenabschrift, wenn Führerschein nicht vom Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde.
Die Abschrift entfällt, sofern ein Scheckkartenführerschein vorliegt.
Scheckkartenführerschein - ist zwingend vor Ausstellung des Internationalen Führerscheins erforderlich (kann gleichzeitig mitbeantragt werden). Hierzu notwendig:
aktuelles biometrisches Lichtbild
Führerschein
bei Umstellung Kl. 2 wegen Erreichen des 50. Lebensjahres ein augenfachärztliches Zeugnis und ärztl. Bescheinigung nach Anlage 5 zur FeV; alternativ: Gutachten von Arbeits- oder Betriebsmediziner
Gebühr
Internationaler Führerschein: 16,30 Euro Scheckkartenführerschein: 30,40 Euro (inklusive Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben)
RNKarlo
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
Wenn Sie eine Frage zu den Dienstleistungen des Landratsamts haben, dann geben Sie diese bitte unten ein.
Bitte beachten Sie dabei die Datenschutzhinweise ( www.rhein-neckar-kreis.de/datenschutz) und nennen mir keine persönlichen Daten wie Name, Adresse etc.
Wie kann ich helfen?
Hallo, ich bin RNKarlo, der Kreislöwe – das Wappentier des Rhein-Neckar-Kreises. Ich versuche Ihnen zu helfen, sich im Behördendschungel zurecht zu finden. Ich weiß noch nicht alles, aber ich lerne ständig dazu.
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