Beförderung von Menschen mit Behinderung
Der Rhein-Neckar-Kreis nimmt die Aufgabe der Organisation der Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten wahr. Das Sozialamt entscheidet im Rahmen der Leistungsgewährung darüber, ob die Kosten für eine Beförderung zu den Werkstätten übernommen werden können, wenn behinderungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Bei Bewilligung der Leistungen erfolgt die Einrichtung der Beförderung durch das Amt für Nahverkehr in enger Kooperation mit den Werkstätten, dem Sozialamt und den Beförderungsunternehmen.
Das Aufgabengebiet ist dem Referat Schülerbeförderung zugeordnet.