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Beförderung von Menschen mit Behinderung

Der Rhein-Neckar-Kreis nimmt die Aufgabe der Organisation der Beförderung von Menschen mit Behinderung zu Werkstätten wahr. Das Sozialamt entscheidet im Rahmen der Leistungsgewährung darüber, ob die Kosten für eine Beförderung zu den Werkstätten übernommen werden können, wenn behinderungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Bei Bewilligung der Leistungen erfolgt die Einrichtung der Beförderung durch das Amt für Nahverkehr in enger Kooperation mit den Werkstätten, dem Sozialamt und den Beförderungsunternehmen.

Das Aufgabengebiet ist dem Referat Schülerbeförderung zugeordnet.

Kontakt

Amtsleiterin Frau Schmitt

Amtsleiterin: Frau Schmitt
Tel. 06221 522-1282
E-Mail: s.schmitt4@rhein-neckar-kreis.de

Amt für Nahverkehr
Haberstraße 3
(Office Port I)
69126 Heidelberg-Rohrbach
Telefon 06221 522-2165 (Nah- u. Gelegenheitsverkehr)
E-Mail: nahverkehr@rhein-neckar-kreis.de

Nah- und Gelegenheitsverkehr
Referatsleitung
Herr Reimann
Tel. 06221 522-2165
E-Mail: s.reimann@rhein-neckar-kreis.de

Schülerbeförderung
Referatsleitung
Frau Kühne-Ermlich
Tel. 06221 522-1306
E-Mail: m.kuehne-ermlich@rhein-neckar-kreis.de

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich