Wichtiger Hinweis!

Unsere Behörden bleiben am Freitag, 2. Januar 2026, an allen Standorten geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verfahrenslotse

Angebot für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien

Familien, in denen ein junger Mensch mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung lebt, stehen vor vielen Herausforderungen. Besonders schwierig ist oft der Weg zur passenden Unterstützung, denn die Eingliederungshilfe ist komplex und für Außenstehende schwer zu überblicken.

Hier setzen die Verfahrenslotsen im Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis an:
Sie begleiten junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien, zeigen Wege durch das Hilfesystem auf und unterstützen dabei, passende Leistungen zu finden und zu beantragen.

Was ist die Aufgabe der Verfahrenslotsen?

Verfahrenslotsen helfen jungen Menschen mit Behinderung und ihren Familien, den Überblick zu behalten. Sie begleiten durch das System Eingliederungshilfe und unterstützen bei:

  • Anträgen und Leistungen: Sie beraten, welche Ansprüche bestehen und helfen bei der Beantragung von Leistungen, beim Ausfüllen der Antragsformulare und begleiten durch den gesamten Prozess und geben einen Überblick über die nächsten Schritte.
  • Einfacher Sprache: Sie übersetzen Fachbegriffe und schwierige Bescheide in einfache und verständliche Worte.
  • Kontakten: Sie stellen den Kontakt zu den richtigen Behörden und Stellen her und informieren über weitere Hilfs‐ und Beratungsangebote.
  • Terminen und Planverfahren: Auf Wunsch begleiten die Verfahrenslotsen die Familien auch zu wichtigen Terminen oder Planverfahren.

Wen unterstützen die Verfahrenslotsen?

  • junge Menschen bis 27 Jahre mit einer (drohenden) Behinderung
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Pflegepersonen
  • Vormünder und Pfleger
  • rechtliche Betreuer/innen

Die Unterstützung der Verfahrenslotsen ist kostenlos und unabhängig. Sie kann ganz nach Bedarf telefonisch, per E-Mail, per Videokonferenz, im Jugendamt oder auch direkt bei den Familien zu Hause stattfinden. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.

Rechtlicher Hintergrund:

Seit dem 01.01.2024 haben Familien einen gesetzlichen Anspruch auf diese Unterstützung – geregelt in § 10b SGB VIII.

Weitere Informationen:

Flyer Verfahrenslotse (709 KB)