Start Service Kfz-Wesen Führerscheine Umschreibung Ausland

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Allgemeines

Schriftlicher Antrag (583 KB) über Bürgermeisteramt des Wohnsitzes unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes und Identitätsnachweises (Reisepass, Aufenthaltsgestattung, elektronischer Aufenthaltstitel), Bestätigung Ausländeramt.

EG-EWR-Staaten

Umschreibung nicht zwingend erforderlich (auf freiwilliger Basis möglich). Ausnahme: LKW-Fahrerlaubnis-Klasse C1E, C, CE

Gebühr:
Umschreibung: 31,20 Euro

Sogenannte "Anlage 11 Staaten"

Führerscheine aus bestimmten Staaten können vereinfacht (ohne theoretische und/oder praktische Prüfung) umgeschrieben werden.
Weitere Auskünfte erteilen die Fahrerlaubnisbehörden.

Infos zur Anlage 11 - Staatenliste

Gebühr:
ohne Prüfung: 31,20 Euro
mit Prüfung: 38,80 Euro

Drittstaaten

Wie Ersterteilung.
Zusätzlich:

Der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis ist durch den nationalen gültigen Führerschein nachzuweisen. Ein internationaler Führerschein ist nicht ausreichend.

Gebühr
38,80 Euro

Wichtiger Hinweis

Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird der ausländische Führerschein einbehalten und an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates zurückgesandt oder von der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung genommen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie Merkblätter in verschiedenen Sprachen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!