Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Allgemeines
Schriftlicher Antrag (583 KB) über Bürgermeisteramt des Wohnsitzes unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes und Identitätsnachweises (Reisepass, Aufenthaltsgestattung, elektronischer Aufenthaltstitel), Bestätigung Ausländeramt.
EG-EWR-Staaten
Umschreibung nicht zwingend erforderlich (auf freiwilliger Basis möglich). Ausnahme: LKW-Fahrerlaubnis-Klasse C1E, C, CE
Gebühr:
Umschreibung: 31,20 Euro
Sogenannte "Anlage 11 Staaten"
Führerscheine aus bestimmten Staaten können vereinfacht (ohne theoretische und/oder praktische Prüfung) umgeschrieben werden.
Weitere Auskünfte erteilen die Fahrerlaubnisbehörden.
Infos zur Anlage 11 - Staatenliste
Gebühr:
ohne Prüfung: 31,20 Euro
mit Prüfung: 38,80 Euro
Drittstaaten
Wie Ersterteilung.
Zusätzlich:
- Bestätigung Ausländeramt über den Zeitpunkt der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland (64 KB)
- Vorlage des Originalführerscheins (ggfs. mit Übersetzung)
Der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis ist durch den nationalen gültigen Führerschein nachzuweisen. Ein internationaler Führerschein ist nicht ausreichend.
Gebühr
38,80 Euro
Wichtiger Hinweis
Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird der ausländische Führerschein einbehalten und an die zuständige Stelle des Ausstellungsstaates zurückgesandt oder von der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung genommen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie Merkblätter in verschiedenen Sprachen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.