Ersterteilung/ Erweiterung der Fahrerlaubnis

Allgemeines

Schriftlicher Antrag (586 KB) beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes.

Bei vorhandener Online-Ausweisfunktion kann der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis auch online gestellt werden unter folgendem Link:

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die jeweilige Klasse vorgeschriebenen Mindestalter bzw. 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis gestellt werden. Bei Verlängerung erfolgt eine nahtlose Verlängerung an die bestehende Fahrerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Tabelle mit erforderlichen Unterlagen für die jeweiligen Führerscheinklassen
(zum Vergrößern/Verkleinern bitte klicken)

Bei jedem Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis ist ein Nachweis über Erste Hilfe gem. § 19 FeV vorzulegen. Ein Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort aus einem früheren Verfahren genügt nicht. 

Gebühr

  • Ersterteilung: 39,60 Euro
  • Erweiterung: 38,30 Euro
  • Doppelklassenerteilung bei getrennter Erteilung zusätzlich 10,00 Euro
  • Eintrag Schlüssel 95: zusätzlich 28,60 Euro

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!