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Führerschein ab 17 (Begleitetes Fahren)

Allgemeines

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Gleichzeitig mit dem Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 wird die Ausfertigung eines Kartenführerscheines mit Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt. Der Kartenführerschein wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch durch die für den Wohnort zuständige Fahrerlaubnisstelle postalisch übersandt, sofern nicht bereits ein Führerschein für eine andere Fahrerlaubnisklasse besteht.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Fahrzeuge auch ohne Begleitperson geführt werden mit der Prüfungsbescheinigung. Diese wird 3 Monate nach Erreichen des Mindestalters ungültig.

Sollte sich während des Antragsverfahrens herausstellen, dass Sie die Prüfung erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ablegen, bitten wir um entsprechende Rückmeldung, damit der Antrag umgestellt werden kann und es insofern keine Verzögerungen bei der Aushändigung des Führerscheins gibt.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" - nur für die Klasse B und BE möglich - sind neben den Unterlagen für die Ersterteilung noch folgende Anträge beizufügen:

Es ist wichtig, pro Begleitperson je ein Beiblatt auszufüllen. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist sowohl für den Antrag als auch die Begleitperson notwendig.

Anforderungen an die Begleitperson

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen deutschen oder EU-Fahrerlaubnis für PKW oder schweizerischen Fahrerlaubnis (Kl. B oder Kl. 3).
  • Sollte der Führerschein nicht vom Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt worden sein ist eine Kopie des Führerscheins beizufügen.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung darf die Begleitperson mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Gebühr

48,30 Euro 
plus jeweils 11 Euro für die Überprüfung pro Begleitperson

Wichtiger Hinweis:

  • Die Fahrberechtigung wird durch eine Prüfungsbescheinigung erteilt, welche grundsätzlich nur im Inland gilt.
  • Im Falle eines Verstoßes gegen die Begleitauflage, d.h. Fahren ohne Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person, wird die Fahrerlaubnis widerrufen.

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Sinsheim
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-95521
Fahrerlaubnisbehörde Weinheim
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-96037
Fahrerlaubnisbehörde Wiesloch
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Telefon 06221 522 4106
Fax 06221 522-94135

Beratung in Grundsatzangelegenheiten des Fahrerlaubnisrechts und zur Kraftfahreignung unter Tel.Nr.: 06221 522-4235 oder -4122.

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!