Suchthilfeplanung
Zielsetzung der Suchthilfeplanung ist eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis mit Angeboten der Suchthilfe und Suchtprävention.
Grundlage der Suchthilfeplanung ist eine Evaluation bei den ambulanten und stationären Einrichtungen und Angeboten der Suchthilfe und Suchtprävention sowie im Suchthilfenetzwerk des Rhein-Neckar-Kreises.
Die in der Suchthilfeplanung formulierten Empfehlungen, Maßnahmen und Zielsetzungen werden in einem kontinuierlichen Prozess weiterentwickelt und fortgeschrieben. Auf diese Weise ist eine bedarfsorientierte Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis möglich.
Verantwortlich für die Erstellung der Suchthilfeplanung sind die Kommunale Suchtbeauftragte Frau Christine Köhl sowie das Referat Gesundheitsförderung im Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises.