Schülerbeförderung
Der Landkreis ist zuständig für die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Rhein-Neckar-Kreis besuchen, und die Organisation der Schülerbeförderung für die in seiner Trägerschaft stehenden Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (z. B. Martinsschule in Ladenburg, Steinsberg-Schule in Sinsheim, Comeniusschule in Schwetzingen) und Berufsschulen (z. B. Theodor-Frey-Schule in Eberbach, Ehrhart-Schott-Schule in Schwetzingen).
Maßgebend für die Kostenerstattung und die Organisation der Schülerbeförderung ist die vom Kreistag beschlossene Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Rhein-Neckar-Kreises vom 30. April 2013.
Die Schülerbeförderung des Rhein-Neckar-Kreises unterstützt auch die Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedenen Gründen das Angebot des allgemeinen Linienverkehrs nicht nutzen können. Diese Schülerinnen und Schüler sind auf die Benutzung sogenannter freigestellter Verkehre angewiesen, die durch den jeweiligen Schulträger organisiert werden. Für die Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren richtet der Landkreis selbst Beförderungen im freigestellten Verkehr ein.